Quellen zufolge hat die Europäische Kommission die 26 im vergangenen Juli ein Vertragsverletzungsverfahren gegen mehrere Mitgliedstaaten wegen Mängeln bei der Umsetzung der Tabakrichtlinie eingeleitet.
EIN NOCH UNBEKANNTES VERLETZUNGSVERFAHREN
Dieses berühmte Vertragsverletzungsverfahren ist in der Tat noch unklar. Was wir wissen ist, dass es die betrifft Frankreich sowie viele Mitgliedstaaten wie Ungarn, Luxemburg, Dänemark, Litauen, Schweden, Österreich, Slowenien, Tschechische Republik, Zypern, Bulgarien, Spanien, Rumänien, Polen, Kroatien, Dänemark, Finnland, Griechenland, Lettland und Belgiene.
In Bezug auf die Gründe gibt es keine genauen Informationen und die Straftaten sind daher nicht genau bekannt. Liegt es an Ungenauigkeiten in den Umsetzungstexten? Oder sogar zu Terminüberschreitungen? Wir möchten daran erinnern, dass die Antragsverordnungen derzeit noch nicht veröffentlicht wurden, was möglicherweise das erklärt.
Wir stehen erst am Anfang eines Verfahrens, das die Mitgliedstaaten dazu bringen wird, sich selbst zu erklären oder sich vor der Kommission zu ändern. Und sie allein. Aber im Falle einer Nichtberichtigung könnte es an den Europäischen Gerichtshof gehen.
Quelle : Die Tabakwelt